Trauerfall: Checkliste für die ersten Schritte

Redaktion bestatterin.de · Stand: 13.10.2026

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, wirkt vieles auf einmal dringend. Diese Checkliste ordnet die ersten Schritte und zeigt, was sofort wichtig ist und was Zeit hat.

Zuerst: Ruhe bewahren

Der erste Moment nach einem Todesfall gehört Ihnen. Niemand verlangt, dass Sie sofort funktionieren. Wenn ein Mensch zu Hause gestorben ist, darf er in der Regel zunächst dort bleiben. Viele Familien nutzen diese Zeit, um in Ruhe Abschied zu nehmen, Angehörige dazuzuholen oder einfach still beieinander zu sein.

Öffnen Sie, wenn Sie möchten, ein Fenster, schalten Sie die Heizung im Raum herunter und rufen Sie die Menschen an, die Ihnen jetzt beistehen können. Alles andere lässt sich Schritt für Schritt regeln.

Die ärztliche Leichenschau

Bevor weitere Schritte möglich sind, muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie die Hausarztpraxis oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.

Die Todesbescheinigung ist das wichtigste Dokument der ersten Stunden. Sie wird für die Beurkundung beim Standesamt und für die Bestattung gebraucht.

Eine Bestatterin informieren

Sobald die Leichenschau erfolgt ist, können Sie ein Bestattungshaus beauftragen. Sie müssen das nicht in derselben Stunde tun. Ein gutes Bestattungshaus nimmt sich Zeit, erklärt die nächsten Schritte und übernimmt auf Wunsch die Überführung und die Behördengänge.

Im Verzeichnis von bestatterin.de finden Sie Bestatterinnen in Ihrer Nähe. In Ludwigsburg begleitet Sie unsere eigene Filiale persönlich.

Fristen für die Bestattung beachten

Wie schnell eine Bestattung stattfinden muss, regelt jedes Bundesland selbst. Bestattungsrecht ist Ländersache, Regeln unterscheiden sich je Bundesland. Prüfen Sie im Einzelfall die Vorschriften Ihres Bundeslandes und die Satzung Ihrer Gemeinde.

In Baden-Württemberg gilt nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG), dass Verstorbene innerhalb von 96 Stunden bestattet oder in eine Leichenhalle überführt werden müssen. Ihre Bestatterin kennt die Regeln Ihres Bundeslandes und plant die Termine entsprechend.

Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden

Jeder Sterbefall wird beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet. Dort erhalten Sie die Sterbeurkunden, die Sie später für Versicherungen, Banken, Rentenstellen und das Nachlassgericht brauchen. Viele Familien lassen diesen Weg vom Bestattungshaus erledigen.

Ein Beispiel aus Ludwigsburg: Zuständig ist das Standesamt der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Bürgerdienste, Obere Marktstraße 1, 71634 Ludwigsburg. Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt dort 20 €. Welche Dokumente im Einzelfall nötig sind, sagt Ihnen das Standesamt oder Ihre Bestatterin.

Wichtige Unterlagen zusammensuchen

Suchen Sie, wenn möglich, nach einer Bestattungsverfügung, einem Vorsorgevertrag, einem Testament oder Notizen zu Wünschen der verstorbenen Person. Auch Hinweise auf ein bestehendes Grab, etwa ein Familiengrab, sind wichtig, weil sie die Wahl des Friedhofs beeinflussen.

Ebenso hilfreich sind Versicherungsunterlagen, Mitgliedschaften und Verträge. Sie müssen nicht alles sofort finden. Die meisten Kündigungen und Meldungen haben Zeit, bis die Bestattung geregelt ist.

Angehörige und Umfeld benachrichtigen

Informieren Sie zuerst die engste Familie und Freunde. Für den weiteren Kreis kann eine Traueranzeige in der Zeitung oder ein Trauerbrief helfen. Auch der Arbeitgeber, die Vermieterin oder ein Pflegedienst sollten zeitnah erfahren, was geschehen ist.

Teilen Sie die Aufgaben auf. Nicht eine Person muss alle Anrufe führen. Eine Liste, wer wen informiert, entlastet sehr.

Die Trauerfeier planen

Gemeinsam mit Ihrer Bestatterin planen Sie die Trauerfeier: Ort, Zeitpunkt, Musik, Redner oder Pfarrerin, Blumenschmuck und den Ablauf. Es gibt keine Pflicht zu einer großen Feier. Ein stiller Abschied im kleinen Kreis ist genauso würdevoll.

Nehmen Sie sich Zeit, Erinnerungen zu sammeln. Ein Foto, ein Lieblingslied oder ein persönlicher Text machen eine Feier unverwechselbar.

Wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt

Stirbt ein Mensch im Krankenhaus, im Hospiz oder in einem Pflegeheim, informiert die Einrichtung in der Regel die Angehörigen. Die ärztliche Leichenschau und die Todesbescheinigung übernimmt dann das Personal vor Ort. Fragen Sie nach, ob Sie noch einmal in Ruhe Abschied nehmen können. Viele Einrichtungen ermöglichen das gern, oft in einem eigenen Raum.

Die Einrichtung bittet meist darum, zeitnah ein Bestattungshaus zu benennen, das die verstorbene Person abholt. Sie müssen sich dabei nicht für das erstbeste Angebot entscheiden. Nehmen Sie sich die Zeit, mit einer Bestatterin zu sprechen, der Sie vertrauen. Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck oder Brille erhalten Sie in der Regel von der Station oder dem Wohnbereich zurück.

Fragen Sie außerdem, ob bereits Unterlagen wie Personalausweis oder Versicherungskarte in der Einrichtung liegen. Das erspart später doppelte Wege.

Kinder und ältere Angehörige einbeziehen

Kinder spüren sehr genau, wenn etwas Schweres geschehen ist. Erklären Sie ihnen in einfachen, ehrlichen Worten, was passiert ist. Viele Kinder möchten beim Abschied dabei sein, etwa ein Bild malen oder einen kleinen Gegenstand mitgeben. Lassen Sie sie selbst entscheiden, wie nah sie sein möchten.

Auch ältere Angehörige brauchen oft besondere Aufmerksamkeit. Klären Sie, wer sie begleitet, wie sie zur Trauerfeier kommen und wer in den folgenden Wochen nach ihnen sieht. Kleine Gesten der Fürsorge sind in dieser Zeit viel wert.

Was Sie nicht sofort erledigen müssen

Vieles, was sich in den ersten Stunden dringend anfühlt, hat tatsächlich Zeit. Kündigungen von Wohnung, Telefon oder Abonnements, die Auflösung des Haushalts und Fragen zum Erbe müssen nicht vor der Bestattung geklärt werden. Konzentrieren Sie sich zunächst auf die Leichenschau, die Wahl des Bestattungshauses und die Benachrichtigung der Familie.

Später: Versicherungen, Verträge und Nachlass

Nach der Bestattung folgen Meldungen an Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken und Versicherungen, die Kündigung von Verträgen und Abonnements sowie Fragen zum Nachlass. Für einige dieser Schritte gelten Fristen, die sich nach Vertrag und Rechtslage richten. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei einer Rechtsanwältin oder einem Notar.

Und vergessen Sie sich selbst nicht. Trauer braucht Raum. Gespräche mit Freunden, Trauergruppen oder eine Trauerbegleitung können in dieser Zeit eine große Hilfe sein.

Persönliche Unterstützung

Eine Bestatterin in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis von bestatterin.de. Bei einem Trauerfall in Ludwigsburg und Umgebung begleitet Sie unsere eigene Filiale: Bestatter in Ludwigsburg.

Quellen