Bestattungsarten im Überblick

Redaktion bestatterin.de · Stand: 13.10.2026

Wer einen Abschied plant, steht früh vor der Frage, welche Form der Bestattung passt. Dieser Überblick erklärt die üblichen Bestattungsarten in Deutschland, ihre Besonderheiten und die Fragen, die bei der Entscheidung helfen.

Warum die Wahl der Bestattungsart so wichtig ist

Die Bestattungsart bestimmt vieles, was danach folgt: den Ort, an dem Angehörige trauern können, die Form der Trauerfeier, die Grabpflege und auch die Kosten. Manche Menschen haben ihre Wünsche zu Lebzeiten klar geäußert, etwa in einer Bestattungsverfügung oder im Gespräch mit der Familie. Andere haben nie darüber gesprochen. Dann entscheiden die Angehörigen, und es hilft, die Möglichkeiten in Ruhe zu kennen.

Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen der Erdbestattung im Sarg und der Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne. Aus der Feuerbestattung ergeben sich viele weitere Formen: das klassische Urnengrab, die Beisetzung am Baum, die Seebestattung oder eine anonyme Beisetzung. Welche Formen vor Ort möglich sind, hängt vom Landesrecht und vom Angebot der Friedhöfe ab.

Die Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Sie ist die traditionelle Form in vielen Familien und Religionsgemeinschaften. Vor der Beisetzung findet häufig eine Trauerfeier in einer Kapelle, einer Aussegnungshalle oder einer Kirche statt, oft auch direkt am Grab.

Bei Gräbern unterscheidet man meist zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern. Ein Reihengrab wird der Reihe nach vergeben und ist für eine einzelne Beisetzung gedacht. Ein Wahlgrab können Angehörige in der Regel selbst auswählen, es bietet oft Platz für mehrere Beisetzungen und lässt sich häufig verlängern. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der Ruhezeit, die die Friedhofssatzung der Gemeinde festlegt.

Ein Beispiel aus Ludwigsburg: Die städtische Gebührensatzung nennt für ein Erdreihengrab 84 € je Jahr bei 20 Jahren, zusammen 1.680 € und für ein Erdwahlgrab in Reihenlage 128 € je Jahr bei 30 Jahren, zusammen 3.840 €. Hinzu kommt die Grundgebühr Erdbestattung Erwachsene von 1.054 €.

Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend beigesetzt. Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung mit Sarg oder danach mit der Urne stattfinden. Viele Familien schätzen, dass sich Termine bei der Urnenbeisetzung freier planen lassen.

Vor einer Einäscherung ist in Deutschland eine zusätzliche Leichenschau vorgeschrieben. Erst danach darf eingeäschert werden. In Ludwigsburg weist die Gebührensatzung dafür eine Gebühr für die zweite Leichenschau von 60 € netto und eine Einäscherungsgenehmigung von 26 € aus. Die Einäscherung im städtischen Krematorium kostet laut Satzung 440 € netto.

Urnengrab, Rasengrab und Urnenwand

Die Urne kann auf dem Friedhof in einem eigenen Urnengrab beigesetzt werden. Auch hier gibt es Reihen und Wahlgräber. Viele Friedhöfe bieten außerdem pflegeleichte Formen an, etwa Rasengräber, bei denen die Friedhofsverwaltung die Fläche pflegt, oder Urnenwände und Kolumbarien, in denen die Urne in einer Nische ruht.

In Ludwigsburg nennt die Gebührensatzung zum Beispiel das Urnenreihengrab mit 71 € je Jahr bei 20 Jahren, zusammen 1.420 € und das Rasengrab mit 68 € je Jahr bei 20 Jahren, zusammen 1.360 €. Solche Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die einzelnen Grabarten berechnet werden.

Baumbestattung

Bei der Baumbestattung wird die Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Das ist in Bestattungswäldern möglich, zunehmend aber auch auf klassischen Friedhöfen, die dafür eigene Bereiche anlegen. Viele Menschen empfinden den Gedanken als tröstlich, in der Natur zur Ruhe zu kommen. Grabschmuck ist an solchen Orten oft nur eingeschränkt erlaubt.

Auch Ludwigsburg bietet diese Form auf städtischen Friedhöfen an. Die Gebührensatzung nennt das Urnengrab am Baum mit 156 € je Jahr bei 20 Jahren, zusammen 3.120 € und das Urnengrab im Baumhain mit 125 € je Jahr bei 20 Jahren, zusammen 2.500 €.

Seebestattung

Bei der Seebestattung wird eine Urne aus einem Material, das sich im Wasser auflöst, auf dem Meer beigesetzt. Die Beisetzung erfolgt von einem Schiff aus in einem dafür vorgesehenen Gebiet. Angehörige können je nach Anbieter an Bord dabei sein oder die Beisetzung ohne Begleitung beauftragen.

Die Seebestattung kommt für Menschen in Frage, die eine besondere Verbindung zum Meer hatten. Da es kein Grab im üblichen Sinn gibt, ist es hilfreich, vorher in der Familie zu besprechen, wo und wie später getrauert werden soll.

Anonyme Bestattung

Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne oder seltener der Sarg in einem Gemeinschaftsfeld ohne Namensnennung beigesetzt. Angehörige erfahren den genauen Ort in der Regel nicht und nehmen an der Beisetzung meist nicht teil. Manche Menschen wählen diese Form, um ihren Familien die Grabpflege zu ersparen.

Wichtig ist, die Folgen offen zu besprechen. Für manche Trauernde ist ein Ort mit Namen später sehr wichtig. Viele Friedhöfe bieten deshalb Gemeinschaftsgräber mit Namensnennung als Mittelweg an. In Ludwigsburg nennt die Gebührensatzung das anonyme Urnengrab mit 39 € je Jahr bei 20 Jahren, zusammen 780 €.

Trauerfeier und Bestattungsart gehören zusammen

Unabhängig von der Bestattungsart ist eine Trauerfeier möglich. Sie kann kirchlich oder weltlich gestaltet sein, mit Musik, Reden und persönlichen Erinnerungen. Bei einer Erdbestattung schließt sich die Beisetzung meist direkt an. Bei einer Feuerbestattung können Abschied und Urnenbeisetzung auch an verschiedenen Tagen stattfinden, was Angehörigen mit weiter Anreise oft entgegenkommt.

Wie Sie die passende Form finden

Fragen Sie sich zuerst, was der verstorbene Mensch sich gewünscht hätte. Gibt es eine Verfügung, einen Vorsorgevertrag oder Gespräche, an die Sie sich erinnern? Danach hilft der Blick auf die Familie: Wer möchte einen Ort zum Trauern haben, wer kann sich um die Grabpflege kümmern, wer wohnt in der Nähe?

Auch religiöse Überzeugungen spielen eine Rolle. Einige Religionsgemeinschaften sehen die Erdbestattung vor, andere haben keine festen Vorgaben. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Gemeinde. Eine Bestatterin kann Ihnen die Möglichkeiten vor Ort erklären und mit Ihnen besprechen, welche Wege es gibt.

Bestattungsrecht ist Ländersache, Regeln unterscheiden sich je Bundesland. Prüfen Sie im Einzelfall die Vorschriften Ihres Bundeslandes und die Satzung Ihrer Gemeinde.

Persönliche Unterstützung

Eine Bestatterin in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis von bestatterin.de. Bei einem Trauerfall in Ludwigsburg und Umgebung begleitet Sie unsere eigene Filiale: Bestatter in Ludwigsburg.

Quellen